Bei Fahrverbot muss Verlust eines Jobs in Kauf genommen werden

Bei Fahrverbot muss Verlust eines Jobs in Kauf genommen werden

Der mögliche Verlust eines Nebenjobs ändert nichts an einem ausgesprochenen Fahrverbot. Das hat jetzt das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden. In dem konkreten Fall war eine Autofahrerin bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit 93 km/h geblitzt worden und erhielt daraufhin eine Geldstrafe von 120 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Gegen das Fahrverbot versuchte die Beklagte vorzugehen, weil sie dadurch ihren Job als Kurierfahrerin einer Apotheke verlieren würde. Dies allerdings ohne Erfolg, denn die Richter hielten das Fahrverbot aufrecht, weil es sich bei der Kuriertätigkeit nur um einen Nebenjob handelte, und die Frau aufgrund ihrer monatlichen Rente in Höhe von 2.000 Euro nicht auf den Nebenverdienst in Höhe von 400 Euro angewiesen sei.

Az: 19 OWi-89

Bild: © Magnus Manske /CC-BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)