
Ein Gebrauchtwagenhändler muss sich beim Verkauf eines Autos nicht über dessen Reparaturhistorie informieren. Er darf vielmehr die Unfallfreiheit „laut Vorbesitzer“ zusichern. In dem Fall, den…
Ein Gebrauchtwagenhändler muss sich beim Verkauf eines Autos nicht über dessen Reparaturhistorie informieren. Er darf vielmehr die Unfallfreiheit „laut Vorbesitzer“ zusichern. In dem Fall, den…