
Urteil für Urlauber: Kein Schadensersatz, wenn Strand verdreckt ist
Urlauber haben keinen Anspruch auf Schadensersatz oder auf eine Minderung des Reisepreises, wenn der Strand verdreckt war. Dafür sei nicht der Reiseveranstalter verantwortlich zu machen, so das Münchener Amtsgericht. Hintergrund: Eine Frau hatte eine Pauschalreise in die Türkei gebucht, eine Woche nach der Ankunft erkrankte die gesamte Familie an Durchfall und Fieber. Die Klägerin musste für zwei Tage ins Krankenhaus, nach Hause zurückgekehrt verlangte sie von dem Reiseunternehmen 60 Prozent des Reisepreises sowie einen angemessenen Schadensersatz. Nach ihrer Überzeugung waren nämlich Fäkalien am Strand die Ursache der Erkrankung. Der Reiseveranstalter weigerte sich, zu zahlen, und argumentierte, die Verunreinigungen seien durch ein defektes Kanalrohr entstanden, für das die Gemeinde und nicht das Unternehmen zuständig sei. Dem schloss sich das Amtsgericht an.
Az.: 132 C 15965/12
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